Allgemeine Geschäftsbedingungen - Symbio3D
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Symbio3D
Fassung vom 01.09.2026
Artikel 1 - Angaben zum Unternehmen
Symbio3D ist eine SAS (vereinfachte Aktiengesellschaft nach französischem Recht) mit einem Kapital von 1.000 Euro und Sitz in 45 lot les 2 Roses, 84700 Sorgues, Frankreich.
SIRET-Nummer: 98874855400017
Handelsregister (RCS): Avignon unter der Nummer 988 748 554
APE-Code: 7022Z
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: FR30988748554
Kontakt: contact@symbio3d.com - +33 6 13 71 29 49
Verantwortlich für den Inhalt: Florian MERY-COSTA
Artikel 2 - Gegenstand und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln ausschließlich die vertraglichen Beziehungen zwischen Symbio3D und ihren Kunden, seien es Unternehmer oder Verbraucher, für jede Bestellung, ob über die Website www.symbio3d.com, auf Grundlage eines Angebots oder auf jedem anderen Weg.
2.1 Angebotene Leistungen
- Online-3D-Druck: Fertigung von Teilen aus vom Kunden bereitgestellten 3D-Dateien
- 3D-Modellierung: Erstellung oder Änderung von 3D-Dateien nach den Vorgaben des Kunden
- Begleitung: umfassende Begleitung von Kundenprojekten
- 3D-Serienfertigung: Klein- und Mittelserien aus vom Kunden bereitgestellten 3D-Dateien
- Bestandsoptimierung: Virtualisierung bestimmter Lagerteile des Kunden, um sie auf Abruf zu drucken
- Technische Beratung: Begleitung bei 3D-Druck-Projekten
2.2 Ausschlüsse
Diese AGB gelten nicht für Bestellungen über:
- Medizinprodukte oder Gegenstände, die als solche verwendet werden könnten
- Fälschungen oder Gegenstände, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen
- Waffen oder gefährliche Gegenstände
- Teile für sicherheitskritische Anwendungen ohne vorherige Validierung
2.3 Technischer Rahmen und Nutzungsgrenzen
Symbio3D ist im Bereich Prototyping und additive Fertigung durch 3D-Druck tätig und stellt Modelle, Prototypen, Demonstrationsteile sowie nicht kritische, nicht tragende Kunststoffteile her, auf Basis von digitalen Dateien des Kunden oder intern nach Angaben (Schemata, Skizzen oder Spezifikationen) erstellt.
Die gefertigten Teile sind für nicht normative und nicht zertifizierte Anwendungen bestimmt. Sie unterliegen keiner Zulassung, Zertifizierung oder regulatorischen Validierung, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben.
Die Tätigkeit von Symbio3D schließt insbesondere aus:
- Sicherheitsteile,
- reglementierte Produkte,
- zertifizierungs- oder zulassungspflichtige Vorrichtungen,
- jede Integration in kritische oder risikobehaftete Systeme (Personensicherheit, Verkehr, Medizin usw.), sofern im Angebot keine spezifische technische Validierung ausdrücklich vorgesehen ist.
Teile und Werke außerhalb dieses Rahmens werden nach den Unterlagen des Kunden unter den Bedingungen von Artikel 16 gefertigt: ihre Konstruktion, Validierung, Prüfung, Zulassung und regulatorische Konformität obliegen dem Kunden; Symbio3D schuldet nur die konforme Ausführung.
Artikel 3 - Bestellvorgang und Bestätigung
3.1 Angebot und Annahme
- Angebotsanfrage: der Kunde übermittelt seine 3D-Datei und seine Spezifikationen über die Website
- Machbarkeitsanalyse: Symbio3D prüft die technische Eignung der Datei (Geometrie, Mindestwandstärken, erforderliche Stützstrukturen)
- Detailliertes Angebot: ein Angebot mit Kosten, Fristen und Materialien wird dem Kunden übermittelt (30 Tage gültig)
- Annahme: die Bestellung wird mit Eingang der schriftlichen Annahme des Angebots und der Zahlung (oder der vereinbarten Anzahlung) verbindlich. Die Fristen beginnen erst, wenn Symbio3D alle verwertbaren Elemente und erforderlichen Freigaben erhalten hat (siehe Artikel 5.1).
Jede vom Kunden nach Angebotsbestätigung gewünschte Änderung (Geometrie, Material, Finish, Menge, Toleranzen, Fristen) kann ein neues Angebot erfordern und eine Anpassung von Preis und Fristen nach sich ziehen.
3.2 Kundendateien
3.2.1 Rechte an den Dateien und deren Konformität
Der Kunde garantiert, alle erforderlichen Rechte an den übermittelten Dateien, Zeichnungen, Dokumenten und Informationen (nachfolgend die „Elemente“) zu besitzen. Die Elemente müssen frei von Viren oder Schadinhalten und mit unseren Produktionssystemen kompatibel sein. Symbio3D behält sich das Recht vor, jede nicht konforme, offensichtlich gefährliche oder technisch nicht realisierbare Datei abzulehnen.
3.2.2 Übermittlungsweg und Sicherheit des Austauschs (B2C & B2B)
Der Kunde wählt den Übermittlungsweg der Elemente (Upload-Bereich, E-Mail, Download-Link, Drittplattform usw.) und verpflichtet sich, ein Mittel zu verwenden, das dem Umfang der Dateien und gegebenenfalls ihrer Sensibilität angemessen ist. Symbio3D empfiehlt, wo möglich, die Verwendung eines gesicherten Links (eingeschränkter Zugriff, begrenzte Dauer, Passwort) und die Übermittlung der Passwörter über einen separaten Kanal.
3.2.3 Schutzmaßnahmen von Symbio3D
Symbio3D ergreift angemessene Maßnahmen zum Schutz der Elemente nach ihrem Eingang und während ihrer Verarbeitung, gemäß diesen AGB und den geltenden gesetzlichen Pflichten.
3.2.4 Vorfälle außerhalb der Kontrolle von Symbio3D - Verbraucher (B2C)
Der Verbraucher bleibt für die Vertraulichkeit der von ihm verwendeten Zugangsmittel verantwortlich (z. B. E-Mail-Konto, Speicherplatz, Passwort, Freigabeeinstellungen). Symbio3D haftet nicht für einen unbefugten Zugriff auf die Elemente, der insbesondere zurückzuführen ist auf:
- eine Kompromittierung des Kontos oder des E-Mail-Postfachs des Kunden;
- einen falschen Empfänger oder eine vom Kunden angegebene fehlerhafte Kontaktadresse;
- einen vom Kunden als öffentlich konfigurierten oder unzureichend eingeschränkten Freigabelink;
- oder allgemein ein äußeres Ereignis, das vernünftigerweise außerhalb der Kontrolle von Symbio3D liegt.
Diese Bestimmung schließt weder die Haftung von Symbio3D bei einem ihr zurechenbaren Verschulden noch die zwingenden gesetzlichen Rechte des Verbrauchers aus.
3.2.5 Vorfälle außerhalb der Kontrolle von Symbio3D - Geschäftskunden (B2B)
Der Geschäftskunde ist für die Wahl der Übermittlungswege und deren Sicherheitsniveau sowie für die Verwaltung der Zugriffsrechte (Empfänger, Passwörter, Zugriffsbeschränkungen, Gültigkeitsdauer der Links) verantwortlich. Symbio3D haftet nicht für einen unbefugten Zugriff, ein Abfangen, einen Verlust oder eine Offenlegung der Elemente infolge eines Ereignisses außerhalb ihrer Kontrolle, insbesondere bei:
- Kompromittierung des Informationssystems, des E-Mail-Postfachs oder des Speichers des Kunden;
- falschem Empfänger, unkontrollierter Freigabe oder unzureichender Konfiguration eines Links;
- einem Vorfall auf einer vom Kunden gewählten Drittplattform.
Diese Klausel gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Symbio3D.
3.2.6 Personenbezogene Daten in den Dateien
Der Kunde verpflichtet sich, in den Elementen nur personenbezogene Daten zu übermitteln, die für die Ausführung der Bestellung unbedingt erforderlich sind. Die Verarbeitung dieser Daten richtet sich nach Artikel 10 „Schutz personenbezogener Daten (DSGVO)“.
3.2.7 Unterauftragsvergabe und Zugriff auf Dateien / Informationen (B2C & B2B)
Ausschließlich zur Ausführung der Bestellung kann Symbio3D Dienstleister (nachfolgend die „Unterauftragnehmer“) für notwendige Vorgänge einsetzen (z. B. Transport, Hosting, technische Werkzeuge, Wartung), ohne ihnen Rechte an den Elementen des Kunden zu übertragen.
Symbio3D kann Unterauftragnehmern Vorgänge übertragen, die für die Ausführung der Bestellung unbedingt erforderlich sind, auch wenn dies einen begrenzten Zugriff auf die Elemente bedeutet, unter der Voraussetzung:
- eines auf das Notwendige beschränkten Zugriffs (Need-to-know);
- einer gleichwertigen schriftlichen Vertraulichkeitsverpflichtung;
- angemessener Sicherheitsmaßnahmen;
- der Einhaltung der geltenden gesetzlichen Pflichten, insbesondere im Datenschutz.
3.2.8 Haftung
Symbio3D bleibt für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung und gegebenenfalls für die Einhaltung der Vertraulichkeitspflichten durch ihre Unterauftragnehmer verantwortlich, in den Grenzen dieser AGB und der geltenden Vorschriften.
3.2.9 Ausführung auf Basis der bereitgestellten Elemente
Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, bestehen die Leistungen von Symbio3D darin, die Bestellung auf Basis der vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen 3D-Dateien, Zeichnungen, Dokumente und Spezifikationen (die „Elemente“) auszuführen. Der Kunde bleibt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Stimmigkeit der Elemente verantwortlich (Maße, Toleranzen, Funktionsspiele, kritische Ausrichtung, Montagevorgaben usw.).
3.2.10 Keine Pflicht zu Engineering, Konstruktion oder Validierung der Verwendung (B2C & B2B)
Sofern eine Leistung nicht ausdrücklich im Angebot enthalten ist (z. B. Studie, Konstruktion, Dimensionierung, Simulation, Material-/Anwendungsvalidierung, Qualifizierung), schuldet Symbio3D nur ein sorgfältiges Bemühen in Bezug auf:
- Konstruktion/Engineering (Dimensionierung, mechanische Berechnungen, strukturelle Validierung);
- Eignung für einen bestimmten Zweck, eine bestimmte Umgebung oder regulatorische Anforderungen (Normen, Zertifizierungen, Produktkonformität);
- Sicherheits- oder Leistungsvalidierung für kritische Anwendungen (Medizin, Personensicherheit, Luftfahrt, Automobil, zulassungspflichtige Anwendungen usw.).
Folglich ist der Kunde allein verantwortlich für die Wahl der Konstruktion, der Materialien, der Parameter und der Einsatzbedingungen der Teile sowie für die für den Endgebrauch erforderlichen Tests und Validierungen.
3.2.11 Machbarkeitsprüfung
Eine von Symbio3D gegebenenfalls durchgeführte Machbarkeitsanalyse (Mindestwandstärken, Stützstrukturen, Fehlerrisiken, Ausrichtung, Finish) dient ausschließlich der Bewertung der Herstellbarkeit und/oder der Erkennung von Produktionsrisiken. Sie stellt keine funktionale, regulatorische oder sicherheitstechnische Validierung des Teils dar, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.2.12 Anforderung einer Zusatzleistung
Wünscht der Kunde eine Modellierungs-, Optimierungs-, Konstruktions- oder Material-/Anwendungsvalidierungsleistung oder eine spezifische Maßtoleranz, muss dies Gegenstand einer gesonderten Bestellung oder einer ausdrücklichen Angabe im Angebot sein.
3.2.13 Zwingende Verbraucherrechte
Die vorstehenden Bestimmungen schränken weder die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, insbesondere aus den gesetzlichen Gewährleistungen, noch die vertraglichen Informationen im Angebot und in den Leistungsbeschreibungen ein.
3.2.14 Toleranzen - Additive Fertigung (B2C & B2B)
Der Kunde erkennt an, dass additive Fertigungsverfahren (FDM, SLA/DLP/MSLA, SLS usw.) naturgemäß Fertigungstoleranzen und mögliche Abweichungen mit sich bringen, die insbesondere von Geometrie, Druckausrichtung, Stützstrukturen, Maschinenparametern, Material, Schwindung, Nachbehandlung und Umgebungsbedingungen (Temperatur/Feuchtigkeit) abhängen. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, werden die Teile nach „Werkstatt-Standardtoleranzen“ gefertigt.
3.2.15 Abweichungen im Erscheinungsbild und Finish
Abweichungen im Erscheinungsbild (Schichtlinien, Spuren von Stützstrukturen, Mikrokratzer, Farbnuancen, Textur-/Glanzunterschiede, kleine Poren usw.) können auftreten und stellen als solche keinen Mangel dar, sofern sie die im Angebot vorgesehene Verwendung nicht verhindern und mit dem bestellten Finish vereinbar bleiben. Jede besondere ästhetische Anforderung an das Finish (Polieren, Lackieren, Grundieren, spezifische Oberflächenbeschaffenheit) muss ausdrücklich im Angebot vorgesehen sein.
3.2.16 Kritische Maße und Funktionspassungen
Weist das Teil kritische Maße auf (Montage, Presspassung, Dichtheit, Gleitung, Gewinde, mechanische Belastungen), verpflichtet sich der Kunde:
- diese bei der Bestellung klar zu kennzeichnen (bemaßte Zeichnung, gewünschte Toleranzen, Funktionsbereiche);
- gegebenenfalls Funktionsspiele vorzusehen, die dem Verfahren und dem Material angemessen sind;
- bei Bedarf eine Zusatzleistung anzufordern (verstärkte Kontrolle, Nachbearbeitung, Prototyp-Iterationen).
Andernfalls kann Symbio3D eine perfekte Montage oder Austauschbarkeit jedes einzelnen Teils nicht garantieren, sofern dies nicht im Angebot spezifiziert ist.
3.2.17 Kontrolle und Konformität
Die Konformität eines Teils wird anhand der vereinbarten Spezifikationen beurteilt (Angebot, Zeichnung, ausdrücklich akzeptierte Toleranzen, Finish). Ohne spezifizierte Toleranzen wird die Konformität nach den üblichen Toleranzen des Verfahrens und den Fertigungsbedingungen bewertet.
3.2.18 Zwingende Verbraucherrechte
Dieser Absatz schließt die für Verbraucher geltenden gesetzlichen Gewährleistungen weder aus noch schränkt er sie ein. Bei einer Abweichung vom Angebot oder einem unter die gesetzlichen Gewährleistungen fallenden Mangel behält der Kunde alle seine Rechte.
3.2.19 Ablehnungsrecht - Konformität, Sicherheit und Rechtmäßigkeit (B2C & B2B)
Symbio3D behält sich das Recht vor, eine Bestellung abzulehnen oder nicht auszuführen und/oder zusätzliche Informationen anzufordern, wenn:
- die bereitgestellten Elemente offensichtlich gegen Gesetz oder gute Sitten verstoßen oder Rechte Dritter verletzen (Fälschung, Urheberrecht, Marke, Designs usw.);
- die Bestellung verbotene oder reglementierte Gegenstände betrifft oder solche, die eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand darstellen könnten;
- die angegebene oder vernünftigerweise vorhersehbare Verwendung ein Risiko für die Sicherheit von Personen oder Sachen darstellt, insbesondere bei kritischen Anwendungen (Medizin, Sicherheit, Verkehr, Luftfahrt, Automobil, zulassungspflichtige Vorrichtungen), ohne geeignete technische Validierung;
- die Herstellung technisch nicht realisierbar ist oder das Risiko eines Fehlschlags / mangelnder Qualität angesichts des Zustands der Elemente (Geometrie, Toleranzen, Material, Belastungen, Dateifehler usw.) als zu hoch eingeschätzt wird.
3.2.20 Erklärung - Rechte und Verwendung (B2C & B2B)
Soweit angesichts der festgestellten Risiken erforderlich, kann Symbio3D vom Kunden vor der Ausführung eine eidesstattliche Erklärung verlangen, die bestätigt:
- dass er die erforderlichen Rechte an den übermittelten Elementen besitzt (oder zu deren Nutzung berechtigt ist);
- dass die beabsichtigte Verwendung nicht rechtswidrig ist und nicht gegen die in diesen AGB vorgesehenen Ausschlüsse verstößt;
- und gegebenenfalls, dass das Teil nicht für eine kritische Verwendung ohne geeignete technische Validierung bestimmt ist.
Wird diese Erklärung nicht innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt, kann Symbio3D die Bestellung ablehnen oder aussetzen.
3.2.21 Unterbrechung während der Ausführung
Tritt nach Produktionsstart ein Ablehnungsgrund auf (z. B. Entdeckung eines Dateiproblems, Materialunverträglichkeit, offensichtliche Nichtkonformität, Sicherheitsrisiko, Antrag auf wesentliche Änderung), kann Symbio3D die Bestellung aussetzen oder unterbrechen und den Kunden informieren, um eine Alternative vorzuschlagen (Änderung, Materialwechsel, Verfahrensanpassung) oder die Bestellung unter den Bedingungen des Artikels 3.2.22 zu beenden.
3.2.22 Finanzielle Folgen (B2C & B2B)
Bei Ablehnung oder Unterbrechung:
- wurde noch keine Leistung begonnen, erstattet Symbio3D die für die Bestellung erhaltenen Beträge, abzüglich der auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstandenen Kosten (z. B. spezifische Studie, Kauf von Sondermaterial), sofern diese Kosten im Angebot akzeptiert wurden;
- wurde die Leistung begonnen, stellt Symbio3D den Betrag für die tatsächlich erbrachten Leistungen und/oder die nachgewiesenen Kosten in Rechnung (oder behält ihn ein) (z. B. Vorbereitungszeit, Tests, Materialverbrauch, Spezialwerkzeuge, Kauf von Sondermaterial), gemäß dem Angebot, und erstattet einen etwaigen Restbetrag;
- beruht die Ablehnung auf einem Verstoß des Kunden (rechtswidrige Elemente, Verletzung von Rechten Dritter, unrichtige Angaben, verbotene Verwendung), kann Symbio3D jede Erstattung der bereits entstandenen Kosten verweigern und behält sich das Recht vor, Ersatz ihres Schadens zu verlangen.
3.2.23 Information und Mitwirkung
Der Kunde verpflichtet sich zur zügigen Mitwirkung (Antworten, Dokumente, Rechtenachweise, Angaben zur Verwendung), um die Analyse und/oder die Konformität der Bestellung zu ermöglichen. Bleibt eine Antwort innerhalb einer angemessenen Frist aus, kann Symbio3D Artikel 3.2.22 anwenden.
3.2.24 Wahrung der zwingenden Verbraucherrechte
Dieser Absatz schränkt weder die zwingenden Rechte des Verbrauchers, insbesondere aus den gesetzlichen Gewährleistungen, noch die vorvertraglichen Pflichten von Symbio3D ein.
3.2.25 Sicherheit der Dateien und Informationen
Symbio3D ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die vom Kunden übermittelten Elemente vor unbefugtem Zugriff, Veränderung, Verlust oder Offenlegung zu schützen, soweit dies für die Ausführung der Bestellung erforderlich ist.
3.2.26 Sicherheitsvorfälle und Meldung (B2C & B2B)
Bei einem Sicherheitsvorfall, der die Elemente betrifft und zu unbefugtem Zugriff, Verlust oder Offenlegung führen könnte, ergreift Symbio3D angemessene Maßnahmen zur Eindämmung des Vorfalls und zur Begrenzung seiner Auswirkungen, informiert den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist, wenn der Vorfall die Elemente des Kunden beeinträchtigen könnte, und wendet, sofern der Vorfall eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO darstellt, die entsprechenden gesetzlichen Pflichten gemäß Artikel 10 „DSGVO“ an.
3.2.27 Haftungsbeschränkung - rechtlicher Rahmen (B2C & B2B)
Symbio3D haftet nicht für Vorfälle, die auf ein Ereignis außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle zurückzuführen sind, insbesondere: Ausfall eines Telekommunikationsanbieters, großflächiger Angriff, Schwachstelle eines nicht von Symbio3D gewählten Drittdienstes oder Kompromittierung der Systeme des Kunden. Diese Bestimmung schließt die Haftung von Symbio3D bei einem ihr zurechenbaren Verschulden nicht aus und schränkt weder die zwingenden Verbraucherrechte noch die geltenden gesetzlichen Pflichten ein.
3.2.28 Aufbewahrung der Dateien und technischen Daten
Sofern nicht anders vereinbart, kann Symbio3D die Elemente und zugehörigen technischen Daten für eine angemessene Dauer zu Zwecken der Ausführung, Rückverfolgbarkeit und Beweisführung der Bestellung, des Kundendienstes, von Reklamationen, Gewährleistung oder Nachdruck auf Wunsch des Kunden aufbewahren. Standardmäßig bewahrt Symbio3D die übermittelten Quelldateien und/oder Produktionsdateien für 12 Monate nach der Lieferung auf, sofern der Kunde nichts anderes verlangt oder technische/rechtliche Zwänge entgegenstehen.
3.2.29 Löschung auf Anfrage
Der Kunde kann die Löschung aller oder eines Teils der übermittelten Elemente per E-Mail an contact@symbio3d.com verlangen. Symbio3D nimmt die Löschung innerhalb einer angemessenen Frist vor, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, der für die Bearbeitung von Streitigkeiten, Reklamationen und Gewährleistungen erforderlichen Mindestaufbewahrung sowie technischer Sicherungen, deren Bereinigung Zeit benötigen kann. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Löschung einen identischen Nachdruck ohne erneute Übermittlung der Elemente verhindern kann.
3.2.30 Archivierung auf Anfrage
Auf Wunsch des Kunden (insbesondere Geschäftskunden) und nach Zustimmung von Symbio3D kann durch schriftliche Vereinbarung ein eigener Archivierungsdienst (Dauer, Zugangsbedingungen, etwaige Kosten) eingerichtet werden.
3.2.31 Haftung - Verwendung der gedruckten Teile (B2C & B2B)
Der Kunde erkennt an, dass Symbio3D, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, eine Fertigungsleistung auf Basis der vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Elemente erbringt. Symbio3D übernimmt standardmäßig keine Konstruktions-/Engineering-, Dimensionierungs-, Funktionsvalidierungs-, regulatorische Konformitätsvalidierungs- oder Zertifizierungsaufgaben. Folglich garantiert Symbio3D nicht die Eignung der Teile für Normen, Zertifizierungen, mechanische Belastungen, branchenspezifische Vorschriften oder besondere gesetzliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Endgebrauch. Es obliegt dem Kunden, in eigener Verantwortung zu prüfen, ob das gedruckte Teil die für seine Verwendung geltenden Anforderungen erfüllt, insbesondere durch geeignete Tests, Validierungen und Kontrollen.
Die gefertigten Teile sind weder als Spielzeug noch als Gegenstände konzipiert oder bestimmt, die von Kindern oder Tieren gehandhabt werden, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot validiert wurde. Diese Klausel schließt weder die für Verbraucher geltenden gesetzlichen Gewährleistungen noch die Haftung von Symbio3D bei Abweichung vom Angebot oder bei einem ihr zurechenbaren Verschulden aus oder ein.
Werden die gefertigten Teile vertrieben, vermarktet oder Dritten zur Verfügung gestellt (auch unentgeltlich oder zu Werbezwecken), gilt der Kunde als Hersteller im Sinne der geltenden Vorschriften. In dieser Eigenschaft obliegt es ihm, die Konformität der Produkte mit den geltenden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen sicherzustellen, insbesondere hinsichtlich Sicherheit, Nutzerinformation, Kennzeichnung und gegebenenfalls Zertifizierung oder Markierung.
Artikel 4 - Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preisgestaltung
- Die Preise sind in Euro angegeben, für Verbraucher inklusive aller Steuern
- Für Geschäftskunden gelten Nettopreise mit gesondertem Ausweis der Mehrwertsteuer
- Für jedes Projekt außerhalb des Bereichs „Online-3D-Druck“ wird ein individuelles Angebot erstellt
4.2 Zahlungsmodalitäten
Für 3D-Drucke:
Zahlung bei Bestellung oder vor Produktionsstart. Bei Serien ab 100 Stück ist eine Anzahlung von 50 % möglich.
Für digitale Dateien:
Vollständige Zahlung vor Modellierung und Download.
Akzeptierte Zahlungsmittel: Kreditkarte, PayPal, Banküberweisung
4.3 Zahlungsverzug
a) Geschäftskunden (B2B): bei Zahlungsverzug werden ab dem Tag nach Fälligkeit automatisch Verzugszinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank für ihr jüngstes Refinanzierungsgeschäft angewandten Zinssatzes zuzüglich 10 Prozentpunkten fällig. Für jede verspätet bezahlte Rechnung wird zudem eine Pauschale von 40 € für Beitreibungskosten geschuldet.
b) Verbraucher (B2C): bei Zahlungsverzug können Zinsen zum gesetzlichen Satz sowie die Erstattung der tatsächlich entstandenen Beitreibungskosten in den gesetzlich vorgesehenen Grenzen verlangt werden.
4.4 Eigentumsvorbehalt
Symbio3D behält das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen und tatsächlichen Zahlung des Preises (Hauptbetrag, Kosten und Steuern). Bei Nichtzahlung kann Symbio3D die Waren herausverlangen. Der Gefahrübergang erfolgt gemäß Artikel 5.2.
Artikel 5 - Fristen und Liefermodalitäten
5.1 Produktionsfristen
Die nachstehenden Produktionsfristen sind Richtwerte und laufen ab dem ersten der folgenden Zeitpunkte: (i) Eingang der schriftlichen Annahme des Angebots bei Symbio3D, (ii) Eingang der Zahlung (oder der vereinbarten Anzahlung) und (iii) Eingang aller verwertbaren Elemente und erforderlichen Freigaben (Dateien, Material, Farbe, Finish, Toleranzen, Menge, Lieferadresse). Jede Verzögerung oder Änderungsanfrage des Kunden kann die Fristen verschieben.
- 3D-Druck: 1 bis 10 Werktage je nach Komplexität
- 3D-Modellierung: 3 bis 15 Tage je nach Projekt
- 3D-Scan: 1 bis 5 Tage je nach Anzahl der Teile
5.2 Physische Lieferung
Versand: per Transportunternehmen auf Kosten des Kunden.
Gefahrübergang:
• Verbraucher (B2C): jedes Risiko des Verlusts oder der Beschädigung geht auf den Verbraucher über, sobald dieser oder ein von ihm benannter Dritter (außer dem von Symbio3D vorgeschlagenen Transportunternehmen) die Waren physisch in Besitz nimmt.
• Geschäftskunden (B2B): die Gefahr geht mit Übergabe der Waren an das Transportunternehmen oder bei Abholung durch den Kunden über.
Übernimmt Symbio3D den Transport (Position im Angebot), geht die Gefahr bei Übergabe vor Ort gegen Unterschrift auf den Kunden über; Entladung, Handling und Hebemittel gehen zu Lasten des Kunden.
5.3 Höhere Gewalt
Die Fristen können bei unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignissen (Pandemie, Streik, Naturkatastrophe, Lieferantenausfall) ausgesetzt werden. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage, kann der Vertrag gekündigt werden.
5.4 Empfang der Pakete - Vorbehalte - Beschädigungen - Fehlendes/verlorenes Paket
a) Prüfung bei Empfang (B2C & B2B)
Der Kunde wird gebeten, bei der Übergabe den äußeren Zustand des Pakets und die Konformität der Lieferung zu prüfen (Paket, Menge, Referenzen). Bei einer erkennbaren Abweichung wird der Kunde gebeten, genaue und begründete schriftliche Vorbehalte auf dem Lieferschein zu vermerken und, wo möglich, Fotos zu machen.
b) Meldung an Symbio3D (B2C & B2B)
Der Kunde informiert Symbio3D über jede Abweichung so schnell wie möglich, idealerweise innerhalb von 48 Werkstunden nach Empfang, per E-Mail an contact@symbio3d.com, unter Beifügung von Fotos, einer Problembeschreibung und aller auf dem Lieferschein vermerkten Vorbehalte. Diese Empfehlung soll die Bearbeitung erleichtern und entzieht dem Verbraucher nicht seine gesetzlichen Rechte.
c) Fristen für Beanstandungen beim Transportunternehmen (B2B)
Bei Geschäftskunden obliegt es dem Empfänger, dem Transportunternehmen innerhalb der gesetzlichen Fristen eine begründete Beanstandung zuzustellen, um die Ansprüche gegen das Transportunternehmen zu wahren.
d) Als „zugestellt“ gekennzeichnetes, aber nicht erhaltenes Paket / Verlorenes Paket (B2C & B2B)
Bei einem als zugestellt gekennzeichneten, aber nicht erhaltenen Paket oder bei mutmaßlichem Verlust verpflichtet sich der Kunde, Symbio3D so schnell wie möglich zu informieren, damit eine Nachforschung beim Transportunternehmen eingeleitet werden kann. Symbio3D kann alle zweckdienlichen Informationen anfordern (Adressbestätigung, Umstände, eidesstattliche Erklärung, Strafanzeige bei erwiesenem Diebstahl).
e) Beilegung des Streitfalls (B2C)
Gegenüber Verbrauchern bleibt Symbio3D gemäß dem französischen Verbrauchergesetzbuch für die ordnungsgemäße Erfüllung der Lieferpflicht verantwortlich; die Vorbehalts- und Meldeschritte dienen der Erleichterung der Untersuchung und Entschädigung des Schadens.
Artikel 6 - Widerrufsrecht
6.1 Verbraucher (Privatpersonen)
Gemäß dem Gesetz haben Verbraucher eine Widerrufsfrist von 14 Kalendertagen:
- Für nicht personalisierte physische Produkte: ab Erhalt
- Modalitäten: schriftliche Mitteilung an die E-Mail- oder Postadresse von Symbio3D
6.2 Ausschlüsse vom Widerrufsrecht
Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind:
- Digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (digitale Dateien), wenn die Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und, sofern der Vertrag den Verbraucher zur Zahlung verpflichtet, nach dessen vorheriger ausdrücklicher Zustimmung und ausdrücklichem Verzicht auf sein Widerrufsrecht.
- Personalisierte oder nach Kundenspezifikation gefertigte Teile
- Vom Kunden nach der Lieferung beschädigte Waren
6.3 Erstattung
Bei einem wirksamen Widerruf erstattet Symbio3D dem Verbraucher alle gezahlten Beträge einschließlich der ursprünglichen Lieferkosten (zum Standardtarif) innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem Symbio3D über den Widerrufsentschluss informiert wird. Symbio3D kann die Erstattung verweigern, bis die Waren zurückerhalten wurden oder der Verbraucher einen Versandnachweis erbracht hat. Die Rücksendekosten trägt der Verbraucher, sofern nicht anders vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben.
6.4 Muster-Widerrufsformular (Anhang)
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Symbio3D, 45 lot les 2 Roses, 84700 Sorgues, Frankreich - contact@symbio3d.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
Artikel 7 - Gesetzliche Gewährleistung - Verbraucher
Dieser Artikel gilt für Verbraucher. Für Unternehmer gilt die Gewährleistung nach Artikel 16.7.
7.1 Gesetzliche Gewährleistung
Gemäß Artikel L.217-3 ff. des französischen Verbrauchergesetzbuchs:
- Dauer: 2 Jahre ab Lieferung
- Gegenstand: Übereinstimmung des Produkts mit den Spezifikationen des Angebots
- Abwicklung: kostenlose Reparatur oder Ersatz innerhalb von 30 Tagen
7.2 Gewährleistung für versteckte Mängel
Gemäß Artikel 1641 ff. des französischen Zivilgesetzbuchs:
- Klagefrist: 2 Jahre ab Entdeckung des Mangels
- Voraussetzungen: versteckter Mangel, der das Produkt für den Gebrauch untauglich macht
7.3 Besondere Garantien für digitale Dateien
- Druckbarkeitsgarantie: Dateien garantiert kompatibel mit Druckern, die die angegebenen Mindestspezifikationen erfüllen
- Kostenlose Korrektur: bei nachgewiesenem technischem Fehler wird innerhalb von 30 Tagen eine korrigierte Version geliefert
- Ausschlüsse: Inkompatibilität aufgrund defekter Hardware oder ungeeigneter Druckparameter
Artikel 8 - Haftungsbeschränkung
8.1 Allgemeine Beschränkungen
Symbio3D übernimmt keine Haftung für:
- unsachgemäße Verwendung der gedruckten Produkte (mechanischer Einsatz unter Belastung ohne Validierung)
- vom Kunden an den 3D-Dateien vorgenommene Änderungen
- mittelbare Schäden: Betriebsausfall, entgangener Gewinn, Datenverlust
8.2 Haftungshöchstgrenze
In jedem Fall ist die Haftung von Symbio3D auf den Nettobetrag der betreffenden Bestellung begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für Personenschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und beschränkt nicht die zwingenden Rechte des Verbrauchers.
8.3 Spezialisierte Verwendung
Symbio3D haftet nicht für die Verwendung der Teile in kritischen Anwendungen (Medizin, Luftfahrt, Automobil) ohne geeignete vorherige technische Validierung.
8.4 Risiken im Zusammenhang mit gedruckten Teilen
Der Kunde erkennt an, dass additiv gefertigte Teile besondere, verfahrens- und materialbedingte Eigenschaften aufweisen können, insbesondere:
- mögliches Vorhandensein von Kleinteilen oder ablösbaren Elementen mit Verschluckungs- oder Erstickungsgefahr,
- Bruch- oder Rissgefahr, die scharfe Kanten oder potenziell schneidende Splitter erzeugen kann,
- je nach Einsatzbedingungen (Temperatur, Belastungen, Materialalterung) variable mechanische Festigkeit.
Folglich sind die von Symbio3D hergestellten Teile, sofern der Kunde in den Unterlagen (Artikel 16) keine Verwendung festgelegt hat, nicht bestimmt:
- zur Verwendung als Spielzeug
- zur Handhabung durch Kinder
- zur Verwendung durch Tiere
- oder für Verwendungen, die einen Kontakt mit schutzbedürftigen Personen beinhalten.
Der Kunde verpflichtet sich, die Eignung des Teils für seine Verwendung zu prüfen und vor jeder Nutzung alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
Symbio3D haftet nicht für Schäden, die aus einer unsachgemäßen oder unsicheren Verwendung der Teile entstehen.
Artikel 9 - Geistiges Eigentum
9.1 Dateien und Entwürfe des Kunden - Garantien und Freistellung
Der Kunde erklärt und garantiert, dass er alle erforderlichen Rechte, Lizenzen und Genehmigungen an den Symbio3D bereitgestellten Dateien, Entwürfen, Modellen, Zeichnungen, Logos, Marken, Texten oder Elementen besitzt sowie das Recht, deren Herstellung, Vervielfältigung und gegebenenfalls Verwertung zu verlangen.
Der Kunde garantiert insbesondere, dass die übermittelten Elemente keine Rechte Dritter verletzen, einschließlich (ohne Einschränkung) Patente, Marken, Designs, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse oder Lizenzen Dritter.
Der Kunde verpflichtet sich, Symbio3D (sowie deren Geschäftsführer, Mitarbeiter und Unterauftragnehmer) von allen Klagen, Ansprüchen, Verurteilungen, Schäden, Verlusten und Kosten (einschließlich angemessener Verteidigungskosten) freizustellen, die sich aus einer behaupteten oder erwiesenen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit den vom Kunden bereitgestellten Elementen oder den Anweisungen des Kunden ergeben.
Diese Freistellung gilt nicht, wenn der Anspruch ausschließlich aus einer Änderung der Elemente durch Symbio3D außerhalb der Anweisungen des Kunden resultiert.
9.2 Kreationen von Symbio3D
- Von Symbio3D erstellte Originaldateien bleiben urheberrechtlich geschützt
- Sofern nicht anders angegeben, wird eine Lizenz zur persönlichen Nutzung gewährt
- Die kommerzielle Nutzung verkaufter digitaler Dateien unterliegt spezifischen Lizenzbedingungen
Die vom Kunden gelieferte Konstruktion bleibt sein Eigentum. Fertigungsdateien, Maschinenprogramme, Werkzeuge, Formen und Urmodelle, die Symbio3D erstellt, bleiben Eigentum von Symbio3D (Artikel 15).
9.3 Verkaufte digitale Dateien
Standard-Nutzungslizenz:
- Erlaubte Nutzung: persönlicher Druck, internes Prototyping oder ausdrückliche Vereinbarung
- Verbotene Nutzung: Weiterverkauf, Vertrieb, Änderung zu kommerziellen Zwecken
- Gebiet: weltweit für die persönliche Nutzung, Frankreich für die gewerbliche Nutzung, sofern nicht anders vereinbart
Artikel 10 - Schutz personenbezogener Daten (DSGVO) und Vertraulichkeit
10.1 Verantwortlicher
Symbio3D verpflichtet sich als Verantwortlicher zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
10.2 Erhobene Daten und Zwecke
Identifikationsdaten: Name, Vorname, E-Mail, Adresse
Zwecke: Bestellabwicklung, Rechnungsstellung, Kundenservice
Rechtsgrundlage: Vertragserfüllung und berechtigtes Interesse
10.3 Rechte der betroffenen Personen
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Einschränkung und Widerspruch. Ausübung über contact@symbio3d.com
10.4 Aufbewahrung
Aktive Kunden: Dauer der Geschäftsbeziehung
Interessenten: 3 Jahre ab dem letzten Kontakt
Buchhaltungsdaten: 10 Jahre gemäß den gesetzlichen Pflichten
10.5 Definition vertraulicher Informationen
Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, Daten oder Dokumente, die der Kunde Symbio3D mitteilt oder auf die Symbio3D im Rahmen der Ausführung der Bestellung zugreift, unabhängig vom Medium, insbesondere: 3D-Dateien (STL/STEP/OBJ/3MF …), Zeichnungen, Skizzen, Lastenhefte, Prototypen, Messdaten, Verfahren, Geschäftsinformationen, Preise, Mengen, Korrespondenz sowie alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen oder solche, deren Vertraulichkeit sich vernünftigerweise aus ihrer Art ergibt.
10.6 Verpflichtungen von Symbio3D
Symbio3D verpflichtet sich: die vertraulichen Informationen ausschließlich zur Analyse, Kalkulation, Fertigung, Kontrolle, zum Versand und/oder zur Erbringung der bestellten Leistung zu verwenden; die vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, außer in den in Artikel 10.8 vorgesehenen Fällen; den Zugriff auf Personen zu beschränken, die diese Informationen benötigen; und angemessene Schutzmaßnahmen umzusetzen.
10.7 Ausschlüsse
Keine vertraulichen Informationen sind solche, für die Symbio3D nachweisen kann, dass sie ohne Verstoß gegen diese AGB öffentlich bekannt geworden sind, bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden oder unabhängig entwickelt wurden.
10.8 Zulässige Offenlegungen und gesetzliche Pflichten
Symbio3D darf vertrauliche Informationen an Dienstleister weitergeben, die für die Ausführung der Bestellung unbedingt erforderlich sind, im Rahmen des Erforderlichen und unter Vertraulichkeitspflicht, oder wenn sie durch Gesetz, Verordnung oder Entscheidung einer Behörde/eines Gerichts dazu verpflichtet ist, wobei die Offenlegung auf das unbedingt Notwendige beschränkt und der Kunde, soweit rechtlich möglich, informiert wird.
10.9 Dauer
Die Vertraulichkeitspflichten gelten während der gesamten Vertragsbeziehung und für fünf (5) Jahre ab Ende der Bestellung oder dem letzten vertraulichen Austausch, sofern das Gesetz oder ein geschütztes Geheimnis keine längere Dauer vorschreibt.
10.10 Löschung / Rückgabe der Dateien und technischen Daten
Vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder technischer Notwendigkeiten im Zusammenhang mit Kundendienst und Gewährleistungen kann Symbio3D die Dateien und technischen Informationen für eine angemessene Dauer aufbewahren. Der Kunde kann die Löschung der übermittelten Quelldateien per E-Mail an contact@symbio3d.com verlangen, vorbehaltlich der gesetzlichen Pflichten und der für die Bearbeitung von Reklamationen, Gewährleistungen oder den Nachweis der Bestellung erforderlichen Mindestaufbewahrung. Die Löschung kann einen identischen Nachdruck ohne erneute Übermittlung der Dateien durch den Kunden verhindern.
10.11 Wahrung der zwingenden Verbraucherrechte
Dieser Artikel schränkt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers in keiner Weise ein, insbesondere nicht die gesetzlichen Gewährleistungen und die zwingenden Vorschriften des französischen Verbrauchergesetzbuchs.
10.12 Besondere Bestimmungen für Geschäftskunden (B2B)
Dieser Artikel 10.12 gilt ausschließlich für Kunden, die in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handeln.
a) Übermittlung und Sicherheit des Austauschs
Der Geschäftskunde ist für die Wahl der Übermittlungsmittel verantwortlich und stellt sicher, dass diese der Sensibilität der übermittelten Informationen angemessen sind. Symbio3D haftet nicht für einen unbefugten Zugriff oder ein Abfangen außerhalb ihrer Kontrolle, insbesondere vor dem tatsächlichen Eingang der Elemente bei Symbio3D oder nach deren Übergabe an den Kunden über den von diesem gewählten Kanal.
b) Gegenseitige Vertraulichkeit
Teilt Symbio3D dem Geschäftskunden nicht öffentliche Informationen über ihre Methoden, Preise, Angebote, Prozesse, technischen oder geschäftlichen Dokumente mit, gelten diese unter denselben Bedingungen wie die Informationen des Kunden als vertraulich, für die in Artikel 10.9 vorgesehene Dauer.
c) Schadensersatz - Vertragsstrafe (begrenzt)
Bei erwiesenem Verstoß des Geschäftskunden gegen seine Vertraulichkeitspflichten schuldet dieser als Vertragsstrafe eine Pauschale von 2.000 € je Verstoß, zuzüglich 500 € je Woche des Fortbestehens nach erfolgloser Mahnung. Diese Vertragsstrafe gilt zusätzlich zur Erstattung der angemessenen Kosten, die zur Beendigung des Verstoßes aufgewendet wurden.
d) Einstweilige Maßnahmen
Bei einer Verletzung oder einer unmittelbar drohenden Verletzung der Vertraulichkeit kann Symbio3D jede zweckdienliche einstweilige Maßnahme oder Verfügung beantragen, um die Verletzung zu beenden.
e) Unterauftragsvergabe (Geschäftskunden)
Symbio3D kann für die Ausführung unbedingt erforderliche Unterauftragnehmer einsetzen, vorbehaltlich einer gleichwertigen Vertraulichkeitsverpflichtung und eines auf das Notwendige beschränkten Zugriffs.
f) Keine Anwendung auf Verbraucher
Die Bestimmungen dieses Artikels 10.12 gelten nicht für Verbraucher.
Artikel 11 - Besondere Bedingungen - Verkauf digitaler Dateien
11.1 Liefermodalitäten
Sofortiger Zugang nach Zahlungsbestätigung
Gelieferte Formate: optimiertes STL, gegebenenfalls OBJ, STEP oder 3MF je nach Produkt
Dokumentation: Druckanleitung und empfohlene Parameter
11.2 Nutzungslizenz für Privatpersonen
Standardmäßig CC BY-NC (Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell):
- ✓ Druck für den persönlichen Gebrauch
- ✓ Änderung für den persönlichen Gebrauch
- ✓ Weitergabe mit obligatorischer Namensnennung
- ✗ Kommerzielle Nutzung ohne Genehmigung
11.3 Nutzungslizenz für Geschäftskunden
Standardmäßig CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung - kommerzielle Nutzung erlaubt):
- ✓ Druck für den kommerziellen Gebrauch
- ✓ Änderung für den kommerziellen Gebrauch
- ✓ Weitergabe ohne obligatorische Namensnennung
- ✓ Kommerzielle Nutzung
11.4 Technischer Support
Unterstützung: E-Mail-Support bei Druckproblemen oder Problemen mit gedruckten Teilen
Antwortzeit: 48 Werkstunden
Grenzen: Support beschränkt auf unveränderte Originaldateien
Artikel 12 - Streitbeilegung
12.1 Verbrauchermediation
Bei Streitigkeiten mit einem Verbraucher ist eine Mediation möglich: CM2C - 49 Rue de Ponthieu, 75008 Paris, Frankreich - +33 1 89 47 00 14
12.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: französisches Recht
Zuständiges Gericht: Gerichte am Sitz von Symbio3D
Ausnahme: für Verbraucher die Gerichte am Wohnsitz des Verbrauchers
Artikel 13 - Allgemeine Bestimmungen
13.1 Annahme
Die Aufgabe einer Bestellung bedeutet die vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser AGB.
13.2 Änderung
Symbio3D behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Die Änderungen gelten für Bestellungen nach ihrer Veröffentlichung.
13.3 Teilnichtigkeit
Sollte eine Klausel für nichtig erklärt werden, behalten die übrigen Klauseln ihre volle Gültigkeit.
13.4 Archivierung
Die elektronische Kommunikation wird archiviert und dient als Nachweis der Vertragsbeziehungen.
Artikel 14 - Bewertungen und von Nutzern veröffentlichte Inhalte
14.1 Abgabe von Bewertungen
Die Website kann Kunden ermöglichen, Bewertungen, Kommentare, Noten und/oder Inhalte (nachfolgend die „Bewertungen“) zu den Produkten und Dienstleistungen von Symbio3D abzugeben. Die Bewertungen werden unter der Verantwortung ihres Verfassers veröffentlicht.
14.2 Verbotene Inhalte
Der Kunde verpflichtet sich, keine Bewertung zu veröffentlichen, die insbesondere enthält: (i) verleumderische, beleidigende, hasserfüllte, diskriminierende, gewalttätige oder belästigende Äußerungen, (ii) obszöne, rechtswidrige oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßende Inhalte, (iii) irreführende oder offensichtlich unrichtige Informationen, (iv) personenbezogene Daten Dritter (Adresse, Nummer, E-Mail usw.) ohne Rechtsgrundlage, (v) Inhalte, die Rechte des geistigen Eigentums Dritter verletzen (Texte, Bilder, Marken usw.), (vi) jeden Inhalt ohne Bezug zum Gegenstand der Bewertung oder mit dem Ziel, Symbio3D oder einem Dritten zu schaden.
14.3 Moderation, Entfernung und Aufbewahrung
Symbio3D behält sich das Recht vor, ohne dazu verpflichtet zu sein, Bewertungen vor oder nach der Veröffentlichung zu moderieren und jede Bewertung abzulehnen, auszublenden, zu löschen oder deren Änderung zu verlangen, die diesen AGB nicht entspricht, offensichtlich rechtswidrig ist oder die Haftung von Symbio3D auslösen oder Rechte Dritter verletzen könnte. Symbio3D kann Elemente aufbewahren, die die Bearbeitung einer Beschwerde oder die Rückverfolgbarkeit der Bewertungen gemäß den gesetzlichen Pflichten ermöglichen.
14.4 Haftung
Soweit nach den geltenden Vorschriften zulässig, haftet Symbio3D nicht für den Inhalt der von Nutzern veröffentlichten Bewertungen, die die persönliche Meinung ihres Verfassers wiedergeben. Die Bewertungen stellen keine Garantie für Leistung oder Eignung für einen bestimmten Zweck dar. Symbio3D bleibt für ihre eigenen Inhalte und offiziellen Mitteilungen verantwortlich.
14.5 Meldung
Jede Person kann eine Bewertung, die sie für rechtswidrig oder rechtsverletzend hält, per E-Mail an contact@symbio3d.com melden, unter Angabe der URL (oder der betreffenden Seite), des beanstandeten Inhalts und des Grundes der Meldung. Symbio3D prüft die Meldung innerhalb einer angemessenen Frist und ergreift gegebenenfalls die geeigneten Maßnahmen.
Artikel 15 - Werkzeuge und Formen
15.1 Eigentum. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, bleiben die von Symbio3D zur Ausführung der Bestellung entworfenen oder hergestellten Formen, Werkzeuge, Lehren, Urmodelle und Fertigungshilfsmittel (nachfolgend die „Werkzeuge“) ausschließliches Eigentum von Symbio3D, auch wenn ihre Herstellungskosten dem Kunden ganz oder teilweise als Werkzeugkosten in Rechnung gestellt werden. Die Berechnung von Werkzeugkosten bewirkt keinen Eigentumsübergang, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart ist.
15.2 Aufbewahrung. Symbio3D verwahrt die Werkzeuge unter angemessenen Lagerbedingungen, um etwaige spätere Bestellungen (Nachbestellungen) zu ermöglichen, für die Dauer von zwölf (12) Monaten ab der letzten Bestellung, für die sie verwendet wurden.
15.3 Vernichtung. Nach Ablauf dieser Frist und ohne neue Bestellung, für die die Werkzeuge verwendet werden, kann Symbio3D sie vernichten oder recyceln, nachdem eine per E-Mail an den Kunden gerichtete Mitteilung dreißig (30) Tage lang unbeantwortet geblieben ist, ohne Entschädigung. Der Kunde kann außerdem jederzeit die vorzeitige Vernichtung der Werkzeuge verlangen, per E-Mail an contact@symbio3d.com oder per Post an den Firmensitz; Symbio3D führt dies innerhalb einer angemessenen Frist von höchstens dreißig (30) Tagen ab Eingang des Antrags durch und bestätigt die Ausführung schriftlich. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Vernichtung der Werkzeuge jede identische Neuproduktion ohne Herstellung neuer Werkzeuge auf seine Kosten unmöglich macht.
15.4 Verschleiß und Lebensdauer. Der Kunde erkennt an, dass Werkzeuge naturgemäß eine begrenzte Lebensdauer haben (Anzahl der Abformungen, Alterung der Materialien). Ihre Wartung, Reparatur oder ihr Ersatz bei normalem Verschleiß kann neue, im Angebot ausgewiesene Werkzeugkosten verursachen. Allein Symbio3D beurteilt den Zustand und die Gebrauchstauglichkeit ihrer Werkzeuge.
15.5 Wiederverwendung. Nach der Konstruktion eines Kunden hergestellte Werkzeuge werden nur für Bestellungen dieses Kunden verwendet; jede andere Verwendung bedarf seiner schriftlichen Zustimmung. Der Kunde kann weder die Herausgabe noch die Kopie noch die Nutzung der Werkzeuge durch Dritte verlangen.
15.6 Verlust, Beschädigung. Die Aufbewahrung der Werkzeuge ist eine Bemühensverpflichtung. Ihr Verlust, Diebstahl, ihre Beschädigung oder ihr Verschleiß begründen keinen Entschädigungsanspruch, da der berechnete Beitrag ihre Herstellung und nicht ihre Verwahrung vergütet; eine erneute Produktion erfordert neue, im Angebot ausgewiesene Werkzeuge.
Artikel 16 - Fertigung nach den Unterlagen des Kunden
16.1 Geltungsbereich. Dieser Artikel gilt für jede Bestellung, unabhängig von Betrag, Verfahren oder Kunde. Bei Widersprüchen geht er den übrigen Artikeln vor; das Angebot geht diesem Artikel vor.
16.2 Rollen. Der Kunde ist Konstrukteur und Auftraggeber; stellt er die Teile aus, stellt sie zur Verfügung, vertreibt oder vermarktet sie, ist er deren Hersteller und Produzent im Sinne der Vorschriften. Symbio3D fertigt nach den vom Kunden gelieferten oder freigegebenen Unterlagen (Dateien, Pläne, 3D-Modelle, Renderings, schriftliche Spezifikationen), ohne Auftrag zur Konstruktion, Dimensionierung, funktionalen oder statischen Validierung, Prüfung, regulatorischen Validierung, Zulassung oder Zertifizierung, sofern keine ausdrückliche Position im Angebot dies vorsieht.
16.3 Unterlagen. Abmessungen, Materialien, Oberflächen, Befestigungen, Nutzungs- und Umgebungsbedingungen sind die vom Kunden in den Unterlagen festgelegten; sie bilden die vertragliche Spezifikation, und Symbio3D fertigt nach diesen Werten, ohne sie zu bewerten. Reichen die Dateien zur Definition der Bestellung nicht aus, übergibt der Kunde schriftliche Spezifikationen, auf der Vorlage von Symbio3D oder seiner eigenen. Die schriftliche Freigabe der Renderings oder eines Prototyps durch den Kunden friert die Konstruktion ein; jede spätere Änderung ist Gegenstand eines Zusatzangebots.
16.4 Pflichten des Kunden. Die technische Validierung durch das Ingenieurbüro oder die Stelle seiner Wahl; die Prüfungen; die Einhaltung der für Ort und Verwendung geltenden Vorschriften, insbesondere Personensicherheit, Brandschutz und Brandverhalten, Barrierefreiheit und Regeln für öffentlich zugängliche Einrichtungen; die Genehmigungen; Montage, Befestigung, Anschluss, Beschilderung, Betrieb und Wartung. Symbio3D stellt keine Zertifizierung, Zulassung, Kennzeichnung oder Konformitätsbescheinigung nach einer Norm aus.
16.5 Montage. Die Montage erfolgt durch den Kunden oder seinen Installateur, in eigener Verantwortung, nach den Unterlagen und den mit den Teilen gelieferten Hinweisen. Symbio3D wird nicht vor Ort tätig, sofern keine ausdrückliche Position im Angebot dies vorsieht.
16.6 Abnahme. Die Übergabe der Teile wird in einem Abnahmeprotokoll festgehalten; offensichtliche Mängel, die nicht im Protokoll oder bei versandten Teilen innerhalb von acht (8) Tagen gerügt werden, gelten als genehmigt. Montage, Inbetriebnahme, Ausstellung oder Zurverfügungstellung an Dritte ohne Protokoll gilt als vorbehaltlose Abnahme.
16.7 Gewährleistung (Unternehmer). Symbio3D gewährleistet die den Unterlagen entsprechende Ausführung für zwölf (12) Monate ab Abnahme, nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz, ohne Anfahrt. Ausgeschlossen sind Verschleiß, Vergilbung und Aussehensveränderungen der Materialien, Kratzer und Stöße, die Verwendung außerhalb der Unterlagen, Vandalismus, direkte Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit oder Wärmequellen, fehlende Wartung sowie jede Änderung, Reparatur, Demontage oder Wiedermontage. Ansprüche aus dem Vertrag verjähren nach einem (1) Jahr.
16.8 Haftung und Rückgriff. Die Haftung von Symbio3D ist auf die Übereinstimmung der Ausführung mit den Unterlagen beschränkt, auf den Nettobetrag der Bestellung begrenzt und schließt mittelbare Schäden aus; diese Begrenzung gilt nicht für Personenschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Kunde stellt Symbio3D, ihre Organe, Mitarbeiter und Subunternehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf Konstruktion, Verwendung, Betrieb, Montage, Änderung oder mangelnde Wartung der Teile gestützt werden, und trägt die entsprechenden Verteidigungskosten. Werden die Teile ausgestellt oder Dritten zur Verfügung gestellt, versichert der Kunde sie im Betrieb und lässt seinen Versicherer auf jeden Rückgriff gegen Symbio3D verzichten.
16.9 Unterauftrag. Symbio3D kann die Ausführung ganz oder teilweise Dienstleistern ihrer Wahl übertragen; sie bleibt dem Kunden gegenüber in den Grenzen dieses Artikels verantwortlich.
16.10 Bilder. Symbio3D darf die Teile fotografieren und unter Nennung des Urhebers in ihren Referenzen präsentieren, sofern der Kunde nicht vor der Abnahme schriftlich widerspricht.
16.11 Verbraucher. Dieser Artikel beschränkt nicht die zwingenden Rechte des Verbrauchers, insbesondere die gesetzliche Gewährleistung.
16.12 Technische Unmöglichkeit. Stellt Symbio3D vor oder während der Fertigung fest, dass ein Teil mit ihren Verfahren nicht entsprechend den Unterlagen hergestellt werden kann, informiert sie den Kunden und kann die Bestellung beenden. Dem Kunden werden dann sämtliche für die nicht gelieferten Teile gezahlten Beträge innerhalb von dreißig Tagen erstattet, unter Ausschluss jeder weiteren Entschädigung. Diese Klausel gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Symbio3D und nicht für die zwingenden Rechte des Verbrauchers.
Kontakt für Fragen zu diesen AGB: Symbio3D - contact@symbio3d.com - +33 6 13 71 29 49